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A-Klasse Führerschein

Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer bbH von mehr als 45 km/h (mehr als 50 cm Hubraum, über 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von mehr als 0,2 kW/kg).

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einer bbH von mehr als 45 km/h (mehr als 50 cm Hubraum, über 15 kW Motorleistung)

 

Mindestalter:24 Jahre (bei Direkteinstieg Klasse A) 21 Jahre (bei dreirädrigen Kfz mit mehr als 15 kW) 20 Jahre (bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, praktische Prüfung erforderlich)

 

Erwerb: direkt

Befristung: keine

Einschluss: AM, A1, A2

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