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B-Klasse Führerschein

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zGM von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

 

B197: Manuell und Automatik. Die ersten 10 Fahrstunden werden mit einem manuellen Fahrzeug durchgeführt, die restlichen werden mit einem Automatik Fahrzeug absolviert. Der Führerschein ist für beide Optionen zugelassen.

 

Anhänger: bis 750 kg zul. Gesamtmasse oder über 750 kg zul. Gesamtmasse sofern die Kombination 3.500 kg zul. Gesamtmasse nicht übersteigt

 

Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre (bei begleitetem Fahren)

Erwerb: direkt

Befristung: keine

Einschluss: AM, L

 

Anmerkung: Wird in Deutschland auch zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW erteilt, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

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